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14610 Qualitätsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen

Leistungsträger im Gesundheits- und Sozialwesen sind gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln, das gilt u. a. auch für Arztpraxen und OP-Zentren. Abläufe und Tätigkeiten werden so strukturiert und schriftlich dokumentiert. Die ständige Verbesserung der einzelnen Prozesse und die interne Bewertung dienen einer Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, der verbesserten medizinischen Versorgung des Patienten, aber auch einer höheren Arbeitszufriedenheit, Motivation der Mitarbeiter durch Eigenverantwortung und ein besseres Zeitmanagement. Dieser Beitrag mit Fokus auf dem ambulanten Gesundheitswesen soll zum einen die Grundlagen eines QM darstellen, zum anderen werden drei QM-Modelle vorgestellt, die zur Anwendung kommen können, um eine Entscheidungshilfe für die Auswahl eines QM-Modells in der Gesundheitseinrichtung zu geben.
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1 Grundlagen zum Qualitätsmanagement

Im neunten Abschnitt des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) sind die Anforderungen zur Sicherung der Qualität der Leistungserbringung einheitlich geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legte in einer Richtlinie, die am 01.01.2006 in Kraft trat, die verpflichtende Einführung eines Qualitätsmanagements für ambulante Gesundheitsdienstleister fest. Im Dezember 2015 hat der G-BA eine einheitliche Qualitätsmanagementrichtlinie für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser beschlossen, die im November 2016 in Kraft trat. Mit § 135a SGB V werden Leistungsträger zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet, um die Ergebnisqualität und somit die Qualität der Behandlung zu verbessern [1].

1.1 Definition und Entwicklung

Qualität
In unserer Gesellschaft wird der Begriff „Qualität” vielfach verwendet. Mit diesem Wort wird ein positives Image verknüpft. Oft steht es in Verbindung mit anderen Begriffen wie z. B. Lebensqualität, Umweltqualität oder Lebensmittelqualität.
Der Begriff „Qualität” stammt aus dem Lateinischen, „qualis”, und bedeutet „wie beschaffen”. Grundsätzlich ist dieser Begriff wertneutral. In seiner Übersetzung vom lateinischen Substantiv „qualitas” steht er für Beschaffenheit, Vortrefflichkeit, Verhältnis oder Eigenschaft. Indem man die Beschaffenheit mit Anforderungen an das entsprechende Produkt verknüpft, gelangt man zum eigentlichen Qualitätsbegriff. Qualität bezieht sich immer auf inhärente Merkmale.

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