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04800 ISO Amendment 1: Die Normforderung zum Klimawandel in Managementsystemnormen

Mit dem ISO Amendment 1 wurden im Februar 2024 zahlreiche Managementsystemnormen um den Aspekt des Klimawandels erweitert. Unternehmen müssen den Klimawandel in ihrer Kontextanalyse und bei der Bewertung der Anforderungen interessierter Parteien berücksichtigen. Dies betrifft nicht nur umweltbezogene Systeme, sondern auch Normen wie die ISO 9001. Die Umsetzung erfolgt ohne Übergangsfrist, da ISO und IAF davon ausgehen, dass viele Organisationen bereits auf klimabezogene Risiken vorbereitet sind. Der Beitrag erklärt die wichtigsten Änderungen und gibt Hinweise, wie Unternehmen diese Anforderungen praktisch in ihre Systeme integrieren können. Zudem werden Beispiele für unterschiedliche Normen und Branchen genannt, wie etwa das Qualitäts- und Umweltmanagement.
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1 Einführung

Im Februar 2024 hat die Internationale Organisation für Normung (ISO) die meisten Managementsystemnormen um einen Zusatz zum Thema Klimawandel ergänzt. Entsprechend müssen sich nun alle zertifizierten Unternehmen, die das noch nicht getan haben, mit dem Thema auseinandersetzen, und zwar unabhängig vom Schwerpunkt des Managementsystems, also nicht nur im klassischen Umwelt- oder Energiemanagement. Damit sind sehr viele Unternehmen und deren Managementsysteme betroffen. Andererseits sollte die Umsetzung bei pragmatischer Herangehensweise auch keine übermäßige Hürde darstellen. Ein strategisch und risikobasiert ausgerichtetes Managementsystem sollte die Thematik, soweit sie für das Managementsystem von herausragender Relevanz ist, bereits berücksichtigt haben.

1.1 Hintergrund des Amendment 1

Im September 2021 wurde auf der ISO-Vollversammlung in London die „London Declaration” von ISO und allen Mitgliedsorganisationen (darunter DIN und CEN) unterzeichnet. Sie ist so zusagen das „Paris Agreement” der Normung. Ziel der London Declaration war es, dass die Normung aktiv bei der Bekämpfung des Klimawandels unterstützt. Sie soll sich dabei nicht nur auf die thematisch relevanten Normen (Umweltmanagement, Carbon Footprint Berechnung, Anpassung an den Klimawandel usw.) beschränken. Stattdessen sollen alle neuen Normprojekte und Überarbeitungen von Normen in dieser Hinsicht auf den Prüfstand gestellt werden. Darüber hinaus sollte die Beteiligung der Zivilbevölkerung sichergestellt und ein Aktionsplan erstellt werden.
Die allgemeine Erwartung war nun, dass der Klimawandel bei allen Projekten, wie z. B. der Überarbeitung der ISO 9001 oder der ISO 45001 berücksichtigt würde. Mit dem Amendment 1 ist die Umsetzung zur Überraschung der meisten Akteure dann aber sehr schnell und für sehr viele Managementsystemstandards gleichzeitig erfolgt.

2 Inhalt des Amendments 1

Das Amendment wurde im Februar 2024 veröffentlicht und kann auf der Seite der ISO im Original nachgelesen werden [1].
Grundsätzlich wurde die Managementsystemnorm in den Bereichen 4.1, Kontext der Organisation und 4.2. Interessierte Parteien ergänzt:

2.1 Erste Neuerung: 4.1 Kontext der Organisation:

Zusatz: Die Organisation muss bestimmen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist.
Dies soll keine grundsätzliche inhaltliche Änderung darstellen. Es soll aber sichergestellt werden, dass das Thema aufgrund seiner steigenden Relevanz nicht übersehen wird. IAF und ISO gehen davon aus, dass die meisten Organisationen dies bereits erfüllen. Je nach Managementsystemnorm ist die Bedeutung unterschiedlich. So soll sich ein Arbeitsschutzmanagementsystem nicht überproportional mit dem Klimawandel beschäftigen, sondern nur soweit dies für den Arbeitsschutz relevant ist.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Klimawandel in zweierlei Hinsicht auswirkt: Zum einen durch die Anforderungen, die sich aus den notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergeben. Zum anderen werden zunehmend Maßnahmen zur Anpassung an den bereits stattfindenden Klimawandel erforderlich.
Dort, wo eine Relevanz für das Managementsystem erkannt wird, ist dieses entsprechend auszurichten (Geltungsbereich, Risiko- und Chancenanalyse mit entsprechenden Maßnahmen etc.).

2.2 Zweite Neuerung 4.2 Interessierte Parteien

Anmerkung: Relevante interessierte Parteien können Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben.
Dies bezieht sich auf die Tatsache, dass der Klimawandel zunehmend in den Fokus von interessierten Parteien wie Kunden, Behörden, Versicherern, Aktionären oder Finanzdienstleistern rückt. Deren Anforderungen und ggf. daraus resultierende verbindliche Verpflichtungen sind dann zu berücksichtigen.

2.3 Betroffene Standards

Unter dem oben genannten Link finden Sie die vollständige Liste der über 30 betroffenen Standards. Darunter befinden sich alle relevanten Managementsystemnormen wie ISO 9001, ISO 14001, ISO/IEC 27001, ISO 45001, ISO 50001.

3 Umsetzung durch zertifizierte Unternehmen und Zertifizierungsstellen

Ebenso überraschend wie die Veröffentlichung des Amendments 1 war für viele die gleichzeitig veröffentlichte IAF-Erklärung zur Umsetzung. Diese kann im Original nachgelesen werden. [1]
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